Bei Bestellungen mehrerer Waren sind wir berechtigt, die einzelnen Teile auch getrennt zu liefern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt insbesonders dann, wenn die bestellten Waren von verschiedenen Lieferanten kommt. Sollte es für eine Abwicklung von Aufträgen sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor. Dabei gilt jede Teillieferung als selbständiges Geschäft. |